Begabtenförderung im Hochschulbereich

Neben dem BAföG gibt es zusätzliche Wege zu einer finanziellen Förderung eines Studiums. Das BMBF finanziert maßgeblich auch die Begabtenförderung und regelt deren Grundsätze.

Stipendienkultur in Deutschland fördern

Politik, Hochschulen und Wirtschaft sollten das Begabungspotential in unserem Land gezielt fördern und eine vorausschauende Talent- und Personalpolitik betreiben. Dazu gehört insbesondere die Vergabe von Stipendien. Mit www.stipendienlotse.de bringt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Ordnung in das unübersichtliche System der deutschen Stipendienlandschaft und gibt zugleich den Startschuss für eine neue Stipendienkultur.

Begabtenförderung im Hochschulbereich

Als Alternative zu einer Ausbildungsförderung durch das BAföG gibt es auch den Weg einer Unterstützung durch elf Begabtenförderungswerke. 

Studierende aus dem in §8 BAföG genannten Personenkreis können auch eine Begabtenförderung erhalten. Die Sätze und die Laufzeit sind an das BAföG angelehnt. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Zusätzlich wird ein ideelles Förderprogramm angeboten.

Voraussetzung für eine Förderung ist eine besondere Befähigung der Studierenden, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten läßt. Neben überdurchschnittlichen Leistungen in Schule und Studium wird auch gesellschaftliches Engagement erwartet. Die Bewerbungsverfahren sind unterschiedlich, die meisten Werke lassen eine Selbstbewerbung zu. Zur Aufnahme in ein Stipendienprogramm durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber ein Auswahlverfahren. Während der Förderung beraten und begleiten die Begabtenförderungswerke ihre Stipendiaten durch Mitarbeiter der Werke und Vertrauensdozenten am Hochschulort. Grundlage der Förderung ist eine für alle elf Werke geltende Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Werke unterscheiden sich durch ihre jeweilige weltanschauliche, politische oder konfessionelle Ausrichtung und setzen dementsprechend unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte.

Eine Doppelförderung durch BAföG und Begabtenförderung ist nicht möglich: Bei einer Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist die Finanzierung durch BAföG nach §2 (6) BAföG ausgeschlossen.

Aufstiegsstipendium

Das Programm Aufstiegsstipendium richtet sich an Frauen und Männer, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Die Stipendien werden altersunabhängig gewährt. Sie geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und verbessern die Aufstiegschancen. Mit dem Programm erhalten zum Wintersemester 2008/2009 erstmals besonders begabte Absolventen einer Berufsausausbildung mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung eine finanzielle Unterstützung, um an einer Hochschule zu studieren. Die Aufstiegsstipendien befördern die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und bieten Fachkräften die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung.

Das Programm richtet sich an beruflich besonders Begabte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) bzw. eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbaren Abschlüssen) erworben haben. Doch auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben (z.B. an einer Fachoberschule) sind grundsätzlich förderberechtigt.

Die Gewährung eines Aufstiegstipendiums und eine andere Studienförderung aus öffentlichen Mitteln schließen sich gegenseitig aus.