Studium, schulische Ausbildung, Praktika im Ausland

Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen.

Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Auslandsamtes erhalten Sie, indem Sie auf der Weltkarte das Land auswählen, in dem Sie Ihren Ausbildungsaufenthalt durchführen möchten.

 

Ausbildungsland:
Australien

Zuschlag:
85,00 €

Zuständiges Amt:
Studentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 22 80
35010 Marburg

Tel.: 06421 / 296 - 0
Fax: 06421 / 296 - 223
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-marburg.de
Internet: http://www.studentenwerk-marburg.de

Wichtige Hinweise:

  • Viele Ausbildungsaufenthalte im Ausland sind nach dem BAföG förderungsfähig und verkürzen die Inlandsförderung nicht!
    §§ 5, 5a BAföG
  • Auch eine vollständige Ausbildung im Ausland kann vielfach gefördert werden!
    §§ 5, 16 BAföG

Informieren Sie sich bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung!