Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen.
Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Auslandsamtes erhalten Sie, indem Sie auf der Weltkarte das Land auswählen, in dem Sie Ihren Ausbildungsaufenthalt durchführen möchten.
Für neue Bewilligungszeiträume ab dem 01.01.2012 geänderte Zuständigkeiten für
Informieren Sie sich bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung!