Ob Auszubildende BAföG erhalten, die eine förderungsfähige Ausbildung betreiben und die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen, hängt davon ab, ob ihre finanziellen Mittel und die ihrer etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und ihrer Eltern reichen, um ihren Finanzbedarf während der Ausbildung zu decken.
Grundlagen sind § 12 und § 13 BAföG. Maßgebend dafür sind nicht die bei den Auszubildenden tatsächlich und individuell anfallenden Kosten (konkreter Bedarf), die aufgrund der großen Anzahl der Antragsteller/innen nicht individuell ermittelt werden können, sondern der (abstrakte) Bedarf. Unter Bedarf versteht das BAföG danach die Geldsumme, die Auszubildende nach der Vorstellung des Gesetzgebers typischerweise für ihren Lebensunterhalt (Ernährung, Unterkunft, Bekleidung etc.) und ihre Ausbildung (Lehrbücher, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte etc.) benötigen.
Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte (z. B. Gymnasium, Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend).
Die folgende Übersicht enthält die aktuellen Bedarfssätze:
| Ausbildungsstätte | bei den Eltern wohnend | Inkl. KV-und PV-Zuschlag | Nicht bei den Eltern wohnend | Höchstsatz inkl. KV- + PV-Zuschlag |
|---|---|---|---|---|
| 1. weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | Keine Förderung | Keine Förderung | 465 € | 538 € |
| 2. Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 216 € | 289 € | 465 € | 538 € |
| 3. Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 391 € | 464 € | 543 € | 616 € |
| 4. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs | 397 € | 470 € | 572 € | 645 € |
| 5. Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen | 422 € | 495 € | 597 € | 670 € |
|
Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag (KV-, PV-Zuschlag) |
73 € |

Informationen zur Ausbildungsförderung
2010, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
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