Welche Förderungsarten gibt es?

Vollzuschuss, Zuschuss, Staats- oder Bankdarlehen: Was gibt es für wen?

Grundlage ist § 17 BAföG. Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.

Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Informationen zur Rückzahlung finden Sie unter dem Stichwort Rückzahlung des zinslosen Staatsdarlehens.

Abweichend hiervon werden in voller Höhe als Zuschuss erbracht:

  • Auslandsstudiengebühren bis zur gesetzlichen Höhe für ein Jahr.
  • die wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistete Ausbildungsförderung [mehr dazu im Merkblatt];
  • der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende, die mit mindestens einem Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben [mehr dazu im Merkblatt].

Nur ausnahmsweise wird Förderung als verzinsliches Bankdarlehen gewährt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort Bankdarlehen.

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(URL: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/374.php)

Publikationen

  • Das neue BAföG

    Titelbild der Publikation

    Informationen zur Ausbildungsförderung

    2009, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 29958

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