Vollzuschuss, Zuschuss, Staats- oder Bankdarlehen: Was gibt es für wen?
Grundlage ist § 17 BAföG. Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.
Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Informationen zur Rückzahlung finden Sie unter dem Stichwort Rückzahlung des zinslosen Staatsdarlehens.
Abweichend hiervon werden in voller Höhe als Zuschuss erbracht:
Nur ausnahmsweise wird Förderung als verzinsliches Bankdarlehen gewährt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort Bankdarlehen.
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Informationen zur Ausbildungsförderung
2009, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
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