Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.
Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken erhalten Sie direkt durch Anklicken des Bundeslandes und des Studienortes auf der Deutschlandkarte oder über die Länderliste im rechten oberen Seitenrand der Karte.
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Hochschulstandorte Baden-Württemberg
Ausgewählter Hochschulstandort
Zuständiges Amt:
Studentenwerk Karlsruhe
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Adenauerring 7
76128 Karlsruhe
Tel.: 0721 - 6909 - 0
Fax: 0721 - 6909 222
E-Mail: bafoeg@studentenwerk.uni-karlsruhe.de
Internet: http://www.studentenwerk-karlsruhe.de/
Dieses Studentenwerk ist zuständig für folgende Hochschulen:
Hier werden alle bereits als förderungsfähig bewerteten Ausbildungsstätten und Ausbildungsgänge in den einzelnen Bundesländern aufgeführt. (URL: http://www.bafög.de/de/488.php)