Für ein Studium im Inland können Sie die erforderliche Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken durch direktes Anklicken des Studienortes oder des Bundeslandes über die Deutschlandkarte (siehe weiter unten) oder über die Länderliste (siehe weiter unten - oberhalb der Kartengrafik - "Treffen Sie eine Auswahl") ermitteln. Zum Teil ist eine direkte Kontaktaufnahme per E-Mail möglich.
Für die Schülerförderung nach dem BAföG sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Die benötigte Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung der einzelnen Ämter des jeweiligen Bundeslandes können Sie hier, nachdem Sie das entsprechende Land ausgewählt haben, unter "Kommunale Ämter" aufrufen.
Wichtig:
Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
Für alle anderen Schüler/innen das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Das nach Ländern getrennte BAföG-Ausbildungsstättenverzeichnis [PDF - 49 KB], in dem alle bereits als förderungsfähig bewertete Ausbildungsstätten und Ausbildungsgänge aufgeführt sind, können Sie entweder hier oder nachdem Sie das entsprechende Land aufgerufen haben (hier - oberhalb der Kartengrafik - "Treffen Sie eine Auswahl" ), anwählen.

Informationen zur Ausbildungsförderung
2009, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
Download [PDF - 170,1 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/bafoeg_flyer.pdf)
Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)