Ich möchte mich informieren über die Zuständigkeit für die Bearbeitung meines Antrags auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG für
ein Studium (einschließlich Praktika) im Inland
eine schulische Ausbildung (einschließlich Praktika) im Inland
ein Studium, eine schulische Ausbildung, ein Praktikum im Ausland
Wichtig:
Auch wenn Sie nur einen Teil Ihrer Ausbildung oder ein Praktikum/Praxissemester im Ausland absolvieren wollen, müssen Sie einen gesonderten Antrag beim Auslandsförderungsamt stellen. Das gilt auch, wenn Sie bereits im Inland Ausbildungsförderung erhalten.
Hier erhalten Sie

Informationen zur Ausbildungsförderung
2012, 8 Seiten
Download [PDF - 324,4 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/bafoeg_flyer.pdf)
Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)