Jan, 26 Jahre, Student, auswärts wohnend, beide Eltern erwerbstätig

Jan studiert Entsorgungstechnik an einer Fachhochschule und wohnt nicht bei seinen Eltern. Er zahlt eine monatliche Miete von 190 Euro. Er ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Seine Eltern arbeiten beide als Angestellte. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 18.920 Euro. Die Mutter hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 26.620 Euro.

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG 

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 1.576,67 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) 76,67 €
1.500,00 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 € 322,50 €
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 147,92 €

Einkommen im Sinne des BAföG

1.029,58 €

Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG 

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 2.218,33 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) 76,67 €
2.141,66 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 € 460,46 €
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 320,42 €

Einkommen im Sinne des BAföG

1.360,78 €

So errechnet sich Jans BAföG: 

Bedarfssatz für Jan:
Grundbedarf Student/in 366,00 €
auswärts wohnend 146,00 €
Erhöhungsbetrag für Miete* 44,00 €
Erhöhungsbetrag für eigene Krankenversicherung 54,00 €
Erhöhungsbetrag für eigene Pflegeversicherung 10,00 €
620,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)
Vater: 1.029,58 €
Mutter: 1.360,78 €
2.390,36 €
minus
Grundfreibetrag für die Eltern: 1.555,00 € -1.555,00 €
835,36 €
Kein Freibetrag für Jan, da er in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht.
Zusatzfreibetrag 50 Prozent (für die Eltern ) 417,68 € -417,68 €
Anrechnungsbetrag: 417,68 € -417,68 €

Förderungsbetrag:

202,32 €

Jan erhält Förderungsleistungen von monatlich 202,00 Euro (gerundet), davon 101,16 Euro als Zuschuss und 101,16 Euro als Staatsdarlehen.

*) Wenn die Mietbelastung monatlich 146,00 Euro übersteigt, können bei entsprechendem Nachweis zusätzlich bis zu höchstens 72,00 Euro monatlich geleistet werden.

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Publikationen

  • Das neue BAföG

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    2009, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 29958

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