Max, 24 Jahre, Student, auswärts wohnend, Saskia, 18 Jahre, Gymnasiastin, auswärts wohnend, Eltern geschieden

Max studiert Elektrotechnik an einer Fachhochschule. Er wohnt in einem WG-Zimmer und zahlt dafür monatlich 230 Euro Miete. Seine Schwester Saskia besucht die 12. Klasse eines Gymnasiums. Sie wohnt bei den Großeltern, weil das Gymnasium von den Wohnungen der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreichbar ist. Die Eltern von Max und Saskia sind seit mehreren Jahren geschieden und arbeiten beide als Angestellte. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 29.470 Euro. Die Mutter hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 18.740 Euro. Max und Saskia sind beitragsfrei bei ihren Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert.

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG 

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 2.455,83 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) 76,67 €
2.379,16 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 € 511,52 €
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 407,75 €

Einkommen im Sinne des BAföG

1.459,89 €

Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG 

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 1.561,67 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) 76,67 €
1.485,00 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 € 319,28 €
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 149,91 €

Einkommen im Sinne des BAföG

1.015,81 €

So errechnet sich Max und Saskias BAföG: 

Bedarfssatz für Max:
Grundbedarf Student/in 366,00 €
auswärts wohnend 146,00 €
Erhöhungsbetrag für Miete* 72,00 €
584,00 €
Bedarfssatz für Saskia: 383,00 €
Einkommen des Vaters (im Sinne des BAföG) 1.459,89 €
minus
Grundfreibetrag für sich selbst: 1.040,00 € -1.040,00 €
419,89 €
Kein Freibetrag für Max und Saskia, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung stehen.
Zusatzfreibetrag 50 Prozent (für sich selbst) 209,95 € -209,95 €
Anrechnungsbetrag vom Vatereinkommen: 209,94 € -209,94 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG) 1.015,81 €
minus
Grundfreibetrag für sich selbst: 1.040,00 € -1.040,00 €
-24,19 €
Kein Freibetrag für Max und Saskia, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung stehen.
Zusatzfreibetrag 50 Prozent (für sich selbst) entfällt
Anrechnungsbetrag vom Einkommen der Mutter: 0,00 € 0,00 €
Bedarfssatz für Max: 584,00 €
abzüglich
1/2 des anzurechnenden Einkommens des Vaters**: -104,98 €
1/2 des anzurechnenden Einkommens der Mutter**: -0,00 €

Förderungsbetrag:

479,02 €

Bedarfssatz für Saskia: 383,00 €
abzüglich
1/2 des anzurechnenden Einkommens des Vaters**: -104,98 €
1/2 des anzurechnenden Einkommens der Mutter**: -0,00 €

Förderungsbetrag:

278,02 €

Max erhält Förderungsleistungen von monatlich 479,00 Euro (gerundet), davon 239,50 Euro als Zuschuss und 239,50 Euro als Staatsdarlehen.

Saskia erhält Förderungsleistungen von monatlich 278,00 Euro (gerundet) als Zuschuss.

*) Wenn die Mietbelastung monatlich 146 Euro übersteigt, können bei entsprechendem Nachweis zusätzlich bis zu höchstens 72,00 Euro monatlich geleistet werden.

English version of this page
(URL: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/192.php)

Publikationen

  • Das neue BAföG

    Titelbild der Publikation

    Informationen zur Ausbildungsförderung

    2009, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 29958

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 170,1 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/bafoeg_flyer.pdf)

Hier finden Sie die lieferbaren Materialien.
(URL: http://www.bmbf.de/publikationen/)