Nach seinem Hauptschulabschluss hat Sebastian eine abgeschlossene Berufsausausbildung und vier Berufsjahre hinter sich. In den letzten Jahren hat er an einem Abendgymnasium das Abitur nachgeholt. Nun studiert er im zweiten Semester Informatik an einer Universität. Aufgrund seiner abgeschlossenen Berufsausbildung und der vierjährigen Berufstätigkeit wird er elternunabhängig gefördert. Sebastian bewohnt mietfrei mit seiner Frau und der gemeinsamen fünfjährigen Tochter eine Wohnung, die seinen Eltern gehört. Er ist bei seiner Frau, die als Angestellte arbeitet, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Seine Frau hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 32.252 Euro. Er selbst verdient mit einem Nebenjob monatlich 360 Euro (brutto) dazu.
| Rechnungsposten | Betrag |
|---|---|
| Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) | 2.687,67 € |
| abzüglich | |
| Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) | 76,67 € |
| 2.611,00 € | |
| abzüglich | |
| Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 € | 561,36 € |
| tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) | 318,96 € |
|
Einkommen im Sinne des BAföG |
1.730,68 € |
| Rechnungsposten | Betrag |
|---|---|
| Monatliches Bruttoeinkommen | 360,00 € |
| abzüglich | |
| Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) | 76,67 € |
| 283,33 € | |
| abzüglich | |
| Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 € | 60,92 € |
| tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) | 0,00 € |
| 222,41 € | |
| abzüglich | |
| Freibetrag für sich selbst | 255,00 € |
| Für die Ehefrau und die Tochter werden keine Freibeträge gewährt, da das Einkommen der Ehefrau den Freibetrag von 520,00 € übersteigt und sie den Kinderfreibetrag von 470,00 € bereits in Anspruch nimmt. | |
|
monatlich anrechenbares Einkommen: |
0,00 € |
| Bedarfssatz für Sebastian: | |||
| Grundbedarf Student/in | 366,00 € | ||
| bei den Eltern wohnend* | 48,00 € | ||
| Kinderbetreuungszuschlag** | 113,00 € | ||
| 527,00 € | |||
| Einkommen der Ehefrau (im Sinne des BAföG) | 1.730,68 | ||
| minus | |||
| Grundfreibetrag | |||
| - für sich selbst: | 1.040,00 € | ||
| - für die Tochter: | 470,00 € | ||
| 1.510,00 € | -1.510,00 € | ||
| 220,68 € | |||
| Kein Freibetrag für Sebastian, da er in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht. | |||
| Zusatzfreibetrag 55 Prozent (50 Prozent für sich und 5 Prozent für die Tochter) | 121,37 € | -121,37 € | |
| Anrechnungsbetrag vom Einkommen der Ehefrau: | 99,31 € | -99,31 € | |
| Anrechnungsbetrag vom eigenen Einkommen: | 0,00 € | -0,00 € | |
|
Förderungsbetrag: |
427,69 € |
||
Sebastian erhält Förderungsleistungen von monatlich 428,00 Euro (gerundet), davon 270,65 Euro als Zuschuss und 157,35 Euro als Staatsdarlehen.
*) Auszubildende, die in einer Wohnung wohnen, die im Eigentum ihrer Eltern steht, gelten nach dem BAföG als bei den Eltern wohnend. Etwaige Mietzahlungen bleiben förderungsrechtlich unberücksichtigt.
**) Auszubildenden, die mit mindestens einem eigenen Kind im gemeinsamen Haushalt leben, wird ein nachweisunabhängiger Kinderbetreuungszuschlag (als Zuschuss) geleistet.
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Informationen zur Ausbildungsförderung
2009, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
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