Sebastian (29), Student, verheiratet, Kind

Eltern mit kleinem Mädchen im Kindergartenalter. Die Mutter zeigt dem Kind etwas auf einem Spielzeugcomputer.Nach seinem Realschulabschluss hat Sebastian (29) eine abgeschlossene Berufsausausbildung und vier Berufsjahre hinter sich. In den letzten Jahren hat er an einem Abendgymnasium das Abitur nachgeholt. Nun studiert er im zweiten Semester Informatik an einer Universität.
Aufgrund seiner abgeschlossenen Berufsausbildung und der vierjährigen Berufstätigkeit wird er elternunabhängig gefördert. Sebastian bewohnt mietfrei mit seiner Frau und der gemeinsamen fünfjährigen Tochter eine Wohnung, die seinen Eltern gehört. Er ist bei seiner Frau, die als Angestellte arbeitet, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Seine Frau hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 32.252 Euro. Er selbst verdient mit einem Nebenjob monatlich 360 Euro (brutto) dazu.
Sebastians Ehefrau zahlt in eine "Riester-Rente" ein. Sebastian selbst hatte während seiner Berufsausbildung eine "Riester-Rente" begründet und führt diese weiterhin fort.

 

Berechnung des Einkommens von Sebastian im Sinne des BAföG:

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 360,00 €
abzüglich
Werbungskosten (monatlich) 83,34 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,3 %, Höchstbetrag 1008,33 Euro monatlich 60,35 €
"Riester-Rente" 5,00 €
tatsächlich geleistete Steuern  
- Einkommensteuer/Lohnsteuer 0,00 €
- Kirchensteuer 0,00 €
- Solidaritätszuschlag 0,00 €
Einkommen von Sebastian (im Sinne des BAföG) 211,31 €
Grundfreibetrag 255,00 €
Einkommen von Sebastian (im Sinne des BAföG) abzüglich des Grundfreibetrages -37,35 €

anzurechnendes Einkommen von Sebastian

0,00 €

Berechnung des Einkommens der Ehegattin im Sinne des BAföG:

Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 2.687,67 €
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages von 920 Euro)
76,67 €*
abzüglich
Sozialpauschale 21,3 %, Höchstbetrag  1008,33 Euro monatlich 556,14 €
"Riester-Rente" 79,26 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2008, Steuerklasse III)
- Einkommensteuer/Lohnsteuer 180,83 €
- Kirchensteuer 6,66 €
- Solidaritätszuschlag 0,00 €
Einkommen der Ehegattin (im Sinne des BAföG) 1.788,11 €
abzüglich
Grundfreibetrag
- für sich selbst: 1.070,00 €
- für die Tochter: 485,00 €
Einkommen der Ehegattin (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge 233,11 €
abzüglich
Zusatzfreibetrag: 55% (50% für sich selbst und 5% für die Tochter) 128,21 €

Anrechnungbetrag vom Einkommen der Ehegattin

104,90 €

Berechnung des "BAföG" für Sebastian: 

Bedarfssatz Sebastian:
Grundbedarf Student/in 373,00 €
bei den Eltern wohnend (Eigentumswohnung der Eltern) 49,00 €
Kinderbetreuungszuschlag 113,00 €
535,00 €
abzüglich Anrechnungsbetrag vom eigenen Einkommen 0,00 €
abzüglich Anrechnungsbetrag vom Einkommen der Ehegattin 104,90 €
Förderungsbetrag 430,10 €

Förderungsbetrag (gerundet)

430 €

Sebastian erhält Förderungsleistungen von monatlich 430 Euro, davon 215 Euro als Zuschuss und 215 Euro als Staatsdarlehen.

*) Für ab dem 01.01.2011 zu berücksichtigende Einkommen beträgt der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a EStG monatlich 83,34 Euro.

Publikationen

  • Das neue BAföG ID = 6

    Titelbild der Publikation

    Informationen zur Ausbildungsförderung

    2010, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 29958

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