Hanna, 24 Jahre, Studentin, auswärts wohnend

Alexander, 20 Jahre, Auszubildender bei einer Bank

Hanna studiert Psychologie und wohnt in einem Wohnheim. Dafür zahlt sie monatlich 250 Euro. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Ihr Bruder Alexander absolviert eine Ausbildung zum Bankkaufmann und erhält dafür eine monatliche Ausbildungsvergütung von 550 Euro. Der Vater ist Hausmann. Die Mutter ist Angestellte und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 35.470 Euro.

Berechnung des Einkommens im Sinne des BAföG 

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 2.955,83 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) 76,67 €
2.879,16 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 € 619,02 €
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 300,66 €

Einkommen im Sinne des BAföG

1.959,48 €

Berechnung des Einkommens von Alexander im Sinne des BAföG 

Ausbildungsvergütung 550,00 €
abzüglich
Freibetrag nach Tz 21.1.32 BAföGVwV 138,05 €

anzurechnende Einnahmen im Sinne des BAföG

411,95 €

So errechnet sich Hannas BAföG: 

Bedarfssatz für Hanna:
Grundbedarf Student/in 366,00 €
auswärts wohnend 146,00 €
Erhöhungsbetrag für Miete* 72,00 €
584,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) 1.959,48 €
minus
Grundfreibetrag
- für die Eltern: 1.555,00 €
- für Alexander: 58,05 €
(der Freibetrag von 470 € mindert sich um das eigene Einkommen von 411,95 €)** 1.613,05 € -1.613,05 €
356,43 €
Zusatzfreibetrag 55 Prozent (50 Prozent für die Eltern und 5 Prozent für Alexander) 190,54 € -190,54 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen: 155,89 € -155,89 €

Förderungsbetrag:

428,11 €

Hanna erhält Förderungsleistungen von monatlich 428,00 Euro (gerundet), davon 214,00 Euro als Zuschuss und 214,00 Euro als Staatsdarlehen.

*) Wenn die Mietbelastung monatlich 146,00 Euro übersteigt, können bei entsprechendem Nachweis zusätzlich bis zu höchstens 72,00 Euro monatlich geleistet werden.

**) Grundsätzlich wird ein Freibetrag für Alexander gewährt, da er nicht in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht.

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Publikationen

  • Das neue BAföG

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    2009, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 29958

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