Eva, 15 Jahre, Schülerin
Louisa studiert im 5. Semester Rechtswissenschaften und besucht für ein Jahr eine Universität in Frankreich. Sie wohnt bei einer Gastfamilie und muss dafür monatlich 100 Euro bezahlen. Außerdem hat sie Reisekosten von 360 Euro. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Louisas Schwester Eva geht in die 9. Klasse. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Angestellter und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 35.470 Euro.
| Rechnungsposten | Betrag |
|---|---|
| Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) | 2.955,83 € |
| abzüglich | |
| Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) | 76,67 € |
| 2.879,16 € | |
| abzüglich | |
| Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 € | 619,02 € |
| tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) | 300,66 € |
|
Einkommen im Sinne des BAföG |
1.959,48 € |
| Bedarfssatz für Louisa: | |||
| Grundbedarf Student/in | 366,00 € | ||
| auswärts wohnend | 146,00 € | ||
| Erhöhungsbetrag für | |||
| - Reisekosten* (1/12 der Gesamtkosten) | 41,67 € | ||
| 553,67 € | |||
| Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) | 1.959,48 € | ||
| minus | |||
| Grundfreibetrag | |||
| - für die Eltern: | 1.555,00 € | ||
| - für Eva: | 470,00 € | ||
| 2.025,00 € | -2.025,00 € | ||
| -65,52 € | |||
| Kein Freibetrag für Louisa, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht. | |||
| Zusatzfreibetrag 55 Prozent (50 Prozent für die Eltern und 5 Prozent für Eva) | entfällt | ||
| Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen: | 0,00 € | ||
|
Förderungsbetrag: |
553,67 € |
||
Louisa erhält für ihren Aufenthalt in Frankreich Förderungsleistungen von monatlich 554,00 Euro (gerundet), davon 277,00 Euro als Zuschuss und 277,00 Euro als Staatsdarlehen. Sie erhält keinen Auslandszuschlag, weil Sie in einem EU-Staat studiert, kann aber ihr Studium bis zum Abschluss im EU-Ausland durchführen.
*) Für die Hinfahrt zum Ausbildungsort sowie für eine Rückfahrt wird ein pauschaler Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt innerhalb Europas 250 Euro pro Fahrt, außerhalb Europas 500 Euro.
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Informationen zur Ausbildungsförderung
2009, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
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