Matthias, 22 Jahre, Student, Brasilien

Lea, 14 Jahre, Gymnasiastin

Matthias studiert im 3. Semester Betriebswirtschaft und besucht für ein Jahr eine Universität in Brasilien. Er wohnt dort bei einer Gastfamilie. Er hat Reisekosten von 2.200 Euro. Dazu kommen Studiengebühren von insgesamt 3.500 Euro. Er ist grundsätzlich bei seinen Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Für seinen Auslandsaufenthalt in Brasilien hat er jedoch eine eigene private Krankenversicherung abgeschlossen. Seine Schwester Lea wohnt noch zu Hause bei den Eltern. Sein Vater ist Hausmann. Seine Mutter ist Angestellte und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 51.700 Euro.

Berechnung des Einkommens im Sinne des BAföG 

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 4.308,33 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) 76,67 €
4.231,66 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 € 866,67 €
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 711,83 €

Einkommen im Sinne des BAföG

2.653,16 €

So errechnet sich Matthias BAföG: 

Bedarfssatz für Matthias:
Grundbedarf Student/in 366,00 €
auswärts wohnend 146,00 €
Erhöhungsbetrag
- Studiengebühren* (1/12 der Gesamtkosten) 291,67 €
- Reisekosten ** (1/12 der Reisekostenpauschale) 83,33 €
- Auslandszuschlag für Brasilien 80,00 €
- Krankenversicherung 54,00 €
1021,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) 2.653,16 €
minus
Grundfreibetrag
- für die Eltern: 1.555,00 €
- für Lea: 470,00 €
2.025,00 € -2.025,00 €
628,16 €
Kein Freibetrag für Matthias, da er in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht.
Zusatzfreibetrag 55 Prozent (50 Prozent für die Eltern und 5 Prozent für Lea ) 345,49 € -345,49 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen: 282,67 € -282,67 €

Förderungsbetrag:

738,33 €

Matthias erhält für seinen Aufenthalt in Brasilien Förderungsleistungen von monatlich 738,00 Euro (gerundet). Davon werden 515 Euro als Zuschuss und 223,33 Euro als Staatsdarlehen geleistet.

*) nur Zuschuss

**) Für die Hinfahrt zum Ausbildungsort sowie für eine Rückfahrt wird ein pauschaler Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt innerhalb Europas 250,00 Euro pro Fahrt, außerhalb Europas 500,00 Euro.

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Publikationen

  • Das neue BAföG

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    2009, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 29958

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