Marcel, 27 Jahre, Student, auswärts wohnend, Maurice, 22 Jahre, Fachoberschüler

Marcel studiert Maschinenbau im achten Semester an einer Technischen Hochschule. Er verdient als studentische Hilfskraft monatlich 400 Euro (brutto) und wohnt in einer WG. Seine Miete inklusive nachgewiesener Nebenkosten beträgt monatlich 200 Euro. Er ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Marcels Bruder Maurice hat eine Berufsausbildung abgeschlossen und besucht jetzt die Fachoberschule. Er wohnt bei seinen Eltern und ist beitragsfrei bei ihnen in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Angestellter und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 26.070 Euro.

Berechnung des Einkommens der Eltern im Sinne des BAföG 

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) 2.172,50 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) 76,67 €
2.095,83 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 € 450,60 €
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 136,00 €

Einkommen im Sinne des BAföG

1.509,23 €

Berechnung des anrechenbaren monatlichen Einkommens von Marcel

Monatliches Bruttoeinkommen 400,00 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) 76,67 €
323,33 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 € 69,52 €
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) 0,00 €
253,81 €
abzüglich
- Freibetrag für sich selbst 255,00 €

monatlich anrechenbares Einkommen

0,00 €

So errechnen sich Marcels und Maurices BAföG: 

Bedarfssatz für Marcel:
Grundbedarf Student/in 366,00 €
auswärts wohnend 146,00 €
Erhöhungsbetrag für Miete über 133 €* 54,00 €
Erhöhungsbetrag für eigene Krankenversicherung 54,00 €
Erhöhungsbetrag für eigene Pflegeversicherung 10,00 €
630,00 €
Bedarfssatz für Maurice 383,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) 1.509,23 €
minus
Grundfreibetrag für die Eltern 1.555,00 € -1.5505,00 €
-45,77 €
Keine Freibeträge für Marcel und Maurice, da beide in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung stehen
Zusatzfreibetrag 50 Prozent (für die Eltern ) entfällt
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen: 0,00 €
Bedarfssatz für Marcel: 630,00 €
abzüglich
1/2 des anzurechnenden Elterneinkommens**: 0,00 €

Förderungsbetrag:

630,00 €

Bedarfssatz für Maurice:

383,00 €

1/2 des anzurechnenden Elterneinkommens**: 0,00 €

Förderungsbetrag:

383,00 €

Marcel erhält damit Förderungsleistungen von monatlich 630,00 Euro (gerundet), davon 315,00 Euro als Zuschuss und 315,00 Euro als Staatsdarlehen.

Maurice erhält monatlich 383,00 Euro (gerundet) als Zuschuss.

*) Wenn die Mietbelastung monatlich 146,00 Euro übersteigt, können bei entsprechendem Nachweis zusätzlich bis zu höchstens 72,00 Euro monatlich geleistet werden.

**) Der Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen wird hälftig von beiden Bedarfssätzen abgezogen.

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  • Das neue BAföG

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    2009, 2 Seiten
    Bestell-Nr.: 29958

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