In den folgenden Beispielen sollen unterschiedliche Anwendungsbereiche für BAföG mit Modellrechnungen nachvollziehbar gemacht werden. Dies soll Ihnen eine erste Abschätzung erleichtern, unter welchen Voraussetzungen und ggf. in welcher Höhe ein Förderungsanspruch nach dem BAföG besteht. Damit sollen zugleich Hinweise gegeben werden, welche Berechnungsfaktoren im Einzelfall bedeutsam sein können und berücksichtigt werden sollten. Diese Informationen können jedoch nicht auf jede Einzelheit eingehen. Für die Klärung von Einzelfragen steht Ihnen das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gern beratend zur Verfügung.
Wenn in den folgenden Beispielen von Einkommen oder Verdienst die Rede ist, handelt es sich um "Einkommen im Sinne des BAföG", es geht also weder um das monatliche Brutto- noch Nettoeinkommen. Das "Einkommen im Sinne des BAföG" kann überschlägig wie folgt ermittelt werden (z. B. bei einer Familie mit zwei Kindern, Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit):
| Rechnungsposten | Betrag |
|---|---|
| Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1/12) | 4.072,50 € |
| abzüglich | |
| Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrages von 920,00 €) | 76,67 € |
| 3.995,83 € | |
| abzüglich | |
| Sozialpauschale 21,5 % bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 € | 859,10 € |
| tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) | 638,16 € |
|
Einkommen im Sinne des BAföG |
2.498,57 € |
Je nach Art und Höhe der Steuerfreibeträge und der Sozialpauschalen (z. B. Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG; Sozialpauschale für Nichtarbeitnehmer 35 %) kann das Bruttoeinkommen im Einzelfall erheblich höher sein, ohne dass sich dies auf das Ergebnis (Einkommen im Sinne des BAföG) auswirken muss.
Wichtig:
Die folgenden Beispiele berücksichtigen die aktuellen, ab Herbst 2008 geltenden Bedarfssätze und Freibeträge.

Informationen zur Ausbildungsförderung
2009, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
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