Der Bildungskredit ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von 4 Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro an die KfW zurückzuzahlen. Er kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Sollte, weil Kreditnehmer/innen nicht ordnungsgemäß zurückzahlen, die Bürgschaft des Bundes von der KfW in Anspruch genommen werden, übernimmt das Bundesverwaltungsamt die Einziehung der noch offenen Rückforderung.
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Informationen zur Ausbildungsförderung
2009, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
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