Als Altersbegrenzung wirkt, dass die Kreditvergabe mit dem Studienverlauf verbunden ist.
Voraussetzung ist einerseits die Volljährigkeit. Der Kredit wird andererseits nur bis zum Ende des Monats geleistet, in dem die Auszubildenden das 36. Lebensjahr vollenden.
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Informationen zur Ausbildungsförderung
2009, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
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