Die Vergabe des Bildungskredits an Deutsche und andere Staatsangehörigen folgt den gleichen Grundsätzen wie beim BAföG.
Darüber hinaus können auch Ausländer/innen den Bildungskredit erhalten, sofern sie zu einer der in § 8 BAföG benannten Gruppen gehören.
Zusammengefasst sind dies:
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Informationen zur Ausbildungsförderung
2009, 2 Seiten
Bestell-Nr.: 29958
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