Verbesserte BAföG-Leistungen
ab Schuljahresbeginn und Start
des Wintersemesters 2022/2023

Stand: August 2023

Mehr Geld, mehr Berechtigte und eine erleichterte digitale Antragstellung

Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz haben sich die Leistungen des BAföG verbessert. Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das Studierende, Schülerinnen und Schüler
finanziell unterstützt. Seit mehr als 50 Jahren sorgt das BAföG für Chancengerechtigkeit, denn in Deutschland sollen nicht die finanziellen Möglichkeiten im Elternhaus darüber entscheiden, ob jemand ein Studium oder eine schulische Ausbildung beginnt, sondern Talent und Motivation. Studierende, Schülerinnen und Schüler profitieren zu Schuljahresbeginn beziehungsweise seit dem Wintersemester 2022/2023 von den Leistungsverbesserungen. Dazu zählen: mehr Geld, mehr Berechtigte und eine erleichterte digitale Antragstellung!

Die Verbesserungen auf einen Blick

1
Bedarfssätze angehoben: Mit der Gesetzesänderung 2022 wurden die Bedarfssätze angehoben, es wird mehr Geld ausgezahlt. Der Förderhöchstbetrag steigt um 8,47 Prozent von 861 auf 934 Euro. Darin enthalten ist der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende, der um 11 Prozent auf 360 Euro steigt. Der Kinderzuschlag für eigene Kinder bis 14 Jahre wird zudem von 150 Euro auf 160 Euro angehoben.
2
Kreis der Berechtigten erweitert: Durch eine Anhebung der Freibeträge beim Einkommen der Eltern um 20,75 Prozent von 2.000 Euro auf 2.415 Euro wurde der Kreis der BAföG-Berechtigten deutlich größer.
3
Höhere Altersgrenze: Ausbildungswunsch erst mit 30 Jahren oder älter? Jetzt kann auch im fortgeschrittenen Lebensalter BAföG beantragt werden. Künftig ist erst mit 45 Jahren Schluss mit der BAföG-Berechtigung. Wer also mit 44 Jahren noch ein Studium beginnen möchte und seinen Förderungsanspruch noch nicht ausgeschöpft hatte, kann für das ganze Studium noch BAföG erhalten!
4
Leichtere Antragstellung: Die digitale Antragstellung wurde vereinfacht, der Verwaltungsaufwand in erheblichem Maße reduziert, denn das Schriftformerfordernis ist abgeschafft worden. Es reicht aus, ein Nutzerkonto auf bafög-digital.de einzurichten und darüber den digitalen Antrag zu stellen. Die Authentisierung mittels Personalausweis und eID ist nicht mehr erforderlich.
5
Höhere Freibeträge: Da der Vermögensfreibetrag für bis 29-Jährige von 8.200 Euro auf 15.000 Euro und für Menschen ab 30 Jahren auf 45.000 Euro angehoben wurde, schonen Studierende, Schülerinnen und Schüler ihr privates Vermögen.



Elterneinkommen zu hoch? Trotzdem BAföG-Antrag stellen!

Wenn das Elterneinkommen oder das eigene Einkommen und Vermögen die Freibeträge überschreiten, ist noch nicht Schluss. In vielen Fällen bleibt noch ein reduzierter Förderbetrag übrig. Es lohnt sich also auch in solchen Fällen, einen BAföG-Antrag zu stellen! Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Und für Studierende ist die Hälfte der BAföG-Förderung geschenkt!